3. 3.1 Mit Eingabe vom 17. Oktober 2022 zeigte der Beschwerdeführer die Beschuldigten wegen Raubes (bewaffnet, bandenmässig verübt), Nötigung, Körperverletzung und Tätlichkeiten an. Wie in der angefochtenen Verfügung zusammengefasst, brachte der Beschwerdeführer darin Folgendes vor: [A]lle drei Beteiligten […] hätten [versucht], unter Drohung und Anwendung von Gewalt von ihm CHF 5000.00 einzutreiben. D.________ und E.________ hätten dies umgehend bekräftigt, B.________ dann kurze Zeit später während dem mehrminütigen Zusammenschlagen durch alle Beteiligten. Bei B.________ seien die dem Privatkläger entwendeten CHF 230.00 sichergestellt worden.