-Alles unter Kosten- und Enschädigungsfolge zu Lasten der Vorinstanz- Mit Verfügung vom 19. Januar 2023 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren und hiess das auf die Befreiung von Vor- schuss- und Sicherheitsleistungen sowie Verfahrenskosten beschränkte Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege des Beschwerdeführers gut. Gleichzeitig gab sie den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme. Während sich die beiden Beschuldigten innert Frist nicht vernehmen liessen, beantragte die Generalstaatsanwaltschaft mit Eingabe vom 31. Januar 2023 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.