8 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit auf diese einzutreten ist. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 20. März 2023 (EO 23 3953) wird aufgehoben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Eine Entschädigung wird nicht zugesprochen.