6 genden Beschwerdeverfahren indes nichts zu seinen Gunsten abzuleiten. Ob die Einschätzung des Beschwerdeführers zutrifft, wird letztlich die Staatsanwaltschaft oder das Sachgericht im Verfahren wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit zu beurteilen haben (allenfalls nach Einvernahme der involvierten Polizeibeamten). Jedenfalls sind im vorliegenden Beschwerdeverfahren keinerlei Anhaltspunkte auszumachen, dass die Polizei dem Beschwerdeführer etwas hätte «unterschieben» wollen.