Gemäss dem in den Akten befindlichen «Polizeiprotokoll bei Verdacht auf Fahrunfähigkeit und Auftragsbestätigung zur Blut-/Urinentnahme» lag der Blut- und Urinuntersuchung der Verdacht des Fahrens unter Drogeneinfluss zugrunde. Der Beschwerdeführer soll während der Kontrolle unruhig und angetrieben gewesen sein und sich zunehmend auffällig verhalten haben, was vom Beschwerdeführer in seiner Replik vom 12. Juni 2023 letztlich auch nicht in Abrede gestellt wird (Ja, unruhig, ich war genervt und in meiner Sicherheit massiv bedroht).