Das lasse alles auf eine illegale Observation schliessen. Damit sei klar, dass die Anordnung der Blut- und Urinprobe durch die Staatsanwaltschaft rechtswidrig gewesen sei. Gleich verhalte es sich mit der Durchsuchung seiner Person vor der Verbringung auf die Polizeiwache. Diese habe er ebenfalls verweigert. Schliesslich habe er selber seine Tasche leeren dürfen. Der in seinen Taschen befindliche «Abfall» sei später von der Polizei einem Test unterzogen worden, was ebenfalls illegal gewesen sei.