Aus der Tatsache, dass diese auf den direkten Lichtstrahl aus der Taschenlampe nicht reagiert hätten, lasse sich daher nichts und insbesondere kein Verdacht auf Konsum illegaler Substanzen ableiten. Zudem sei sich der Kollege der die Pupillenreaktion prüfenden Polizistin scheinbar nicht sicher gewesen. Dieser sei zögerlich gewesen und habe aufgrund des Abstands ohnehin nichts sehen können. Auch habe sein übriges Verhalten in keiner Weise den Verdacht erregt, er könnte Betäubungsmittel konsumiert haben. Er habe sich anständig, kooperativ und ruhig verhalten und die vorherigen Tests seien negativ ausgefallen.