Die Röhrchen habe er vor dem Eingang seines Musikstudios aufgelesen und stellten lediglich Abfall dar. Der Beschwerdeführer sei trotz Eröffnung der Anzeige wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrfähigkeit und der Abnahme des Führerausweises nicht bereit gewesen, Blut und Urin abzugeben.