Nachdem ihm die weiteren Abläufe erläutert worden seien, habe er die Beamten – zwecks Einvernahme – widerstandslos auf die Wache begleitet. Zwecks Transports sei der Beschwerdeführer einer Effektenkontrolle unterzogen worden, wobei zwei ca. 6 cm lange Trinkröhrchen und eine röhrenförmige Teigware aufgefallen seien. Da der Beschwerdeführer einem Drogenschnelltest nicht habe zustimmen wollen, seien die Röhrchen mit einem Substanzenschnelltest – mit positiven Resultat auf Amphetamine – abgerieben worden.