Anschliessend hätten sie den Wagen angehalten und den Fahrer (den Beschwerdeführer) einer Kontrolle unterzogen, wobei der Atemalkoholtest negativ ausgefallen sei. Da jedoch anlässlich der Kontrolle habe festgestellt werden können, dass der Beschwerdeführer sehr kleine Pupillen aufgewiesen habe und diese auch auf Lichtveränderungen nicht reagiert hätten, hätten sie einen Drogenschnelltest durchführen wollen, was der Beschwerdeführer indes verweigert habe, da er sich schikaniert gefühlt habe. Nachdem ihm die weiteren Abläufe erläutert worden seien, habe er die Beamten – zwecks Einvernahme – widerstandslos auf die Wache begleitet.