(nachfolgend: Beschwerdeführer) mit an die Staatsanwaltschaft gerichteter Eingabe vom 11. April 2023 zur Wehr. Nachdem die Eingabe zuständigkeitshalber an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) weitergleitet worden war und der Beschwerdeführer am 21. April 2023 seinen Beschwerdewillen bestätigt hatte, eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer am 26. April 2023 ein Beschwerdeverfahren und gab der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme. Gleichzeitig hiess sie das Gesuch des Beschwerdeführers um Akteneinsicht gut.