geplanten Ermittlungshandlungen (vgl. S. 5 des Haftantrags vom 11. April 2023 [parteiöffentliche Befragung des Opfers, der Zeugin F.________ und allfällig weiterer Personen, Hausdurchsuchungen und allenfalls Durchsuchung der Mobiltelefone des Beschwerdeführers und des Opfers etc. sowie allfällige weitere sich daraus ergebende Ermittlungshandlungen]) verhältnismässig, zumal hinsichtlich des in Auftrag gegebenen Vorabgutachtens gewisse zeitliche Verzögerungen nicht ausgeschlossen werden können, dieses zudem alsdann von der Staatsanwaltschaft sowie den Parteien studiert werden und allenfalls die Möglichkeit gewährt werden