9 gnose nennen konnte. Zugleich konsumiert er täglich Marihuana. Der Staatsanwaltschaft und dem Zwangsmassnahmengericht ist insoweit beizupflichten, dass der Konsum von Marihuana sich negativ auf psychische Störungen auswirken bzw. diese verstärken kann und im Falle des Beschwerdeführers einen zusätzlichen Risikofaktor darstellt. Sämtliche der vorstehend genannten Elemente deuten auf eine Ausführungsgefahr hin.