des Protokolls der Hafteröffnung vom 10. April 2023, wonach er seit fast einem Jahr arbeitslos sei). Die Situation, in welcher sich der Beschwerdeführer befindet, lässt ihn besonders unberechenbar und gefährlich erscheinen (vgl. betreffend die Unkontrollierbarkeit und Unberechenbarkeit denn auch das Verbal, pag. 108 f. des Protokolls der Hafteröffnung vom 10. April 2023). Der Beschwerdeführer hat anlässlich seiner Befragungen zudem ausgeführt, dass es ihm psychisch nicht gut gehe. Er geht aufgrund seines angeschlagenen psychischen Zustandes einmal wöchentlich zum Psychiater, wobei er keine konkrete Dia-