Alarmierend ist weiter, dass der Beschwerdeführer gegenüber der Polizei erklärte, dass man das Opfer nicht ewig schützen könne und er, wenn er fünf Jahre im Gefängnis sei und danach wieder hinauskomme, es dann tun werde. Der Beschwerdeführer ist offensichtlich der Ansicht, das Richtige zu tun, was er denn auch damit manifestierte, dass er mehrfach aussagte, seine Ehefrau habe ihm gesagt, dass derjenige, welcher von der anderen Person verlassen werde, das Recht habe, diese zu töten.