Scheidung nebst den Kindern auch dem Opfer Unterhalt zu bezahlen, und äusserte sich dahingehend, dass er dieses diesfalls töten werde. Er ist offenbar auch bereit, hierfür ins Gefängnis zu gehen, was äusserst bedenklich erscheint. Alarmierend ist weiter, dass der Beschwerdeführer gegenüber der Polizei erklärte, dass man das Opfer nicht ewig schützen könne und er, wenn er fünf Jahre im Gefängnis sei und danach wieder hinauskomme, es dann tun werde.