Ausserdem habe er deutlich gemacht, dass er seine Familie sehr gerne habe und diese nicht verlieren wolle. Zudem sei er sich auch bewusst geworden, dass eine Haftanordnung sehr schädlich für seine Unternehmung sei, was sich wiederum auch zu Lasten seiner Familie auswirke. Es sei nicht ernsthaft zu befürchten, dass er die Todesdrohung wahrmache, zumal er die Haft fürchte, da er sich sorge, hierdurch seine Familie zu verlieren. Im Übrigen habe er seine Todesdrohung an eine Bedingung geknüpft, die erst noch eintreten müsse.