Es ist zudem unbestritten, dass es zum aktuellen Zeitpunkt kaum möglich ist, eine verlässliche Legalprognose zu stellen. Gerade aus diesem Grund beabsichtigt die Staatsanwaltschaft ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag zu geben, welches sich explizit zur Ausführungsgefahr äussert. Die Einholung eines solchen Gutachtens erscheint vorliegend unabdingbar, bis ein solches vorliegt und zu einem gegenteiligen Schluss kommt, muss aufgrund der Schwere der angedrohten Straftat, namentlich der Tötung von D.________, die Ausführungsgefahr als gegeben erachtet werden.