Der Beschuldigte hat die Todesdrohung gegen seine Frau gegenüber mehreren Personen insbesondere auch gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft und an zwei verschiedenen Tagen wiederholt, dies in einer Art und Weise, welche sowohl die Polizei als auch der Staatsanwalt als sachlich und ernst zu nehmend bezeichnet haben. Erst in der Verhandlung vor dem Zwangsmassnahmengericht führte er aus, er habe die Drohungen nicht so gemeint, sondern er sei verzweifelt gewesen und er würde die Mutter seiner vier Kinder doch nicht töten. Der Beschuldigte hat offenbar bereits in der Vergangenheit Drohungen gegen D.__