_ angedroht, womit das Leben als wichtigstes Rechtsgut betroffen ist und die Ausführungsgefahr naheliegend erscheint. Zwar wird für die Annahme der Ausführungsgefahr grundsätzlich eine besonders ungünstige Legalprognose verlangt, allerdings dürfen bei einer derartigen Schwere der angedrohten Straftat keine sehr hohen Anforderungen an diese Prognose gestellt werden.