5 aussage, dass er ihr gesagt haben soll, sie nicht leben zu lassen. Sie lebe ja noch (vgl. pag. 58 ff. des Protokolls). Nach der Befragung beider Parteien wurde gegenüber dem Beschwerdeführer erneut eine Fernhalteverfügung sowie ein Kontaktverbot für drei Monate bis zum 25. Mai 2023 verhängt. In den darauffolgenden Tagen musste sich die Polizei erneut mit dem Beschwerdeführer und dem Opfer zufolge Streitigkeiten um ein Auto beschäftigen resp. intervenieren (vgl. S. 2 des Berichtrapports der Kantonspolizei Bern vom 9. April 2023).