Am 20. Februar 2023 war es erneut zu einem Streit zwischen dem Beschwerdeführer und dem Opfer gekommen, welcher eine Intervention der Kantonspolizei Bern nötig machte. Anlässlich dieses Streits soll der Beschwerdeführer das Opfer beschimpft und massiv bedroht haben (Todesdrohungen), so dass dieses schliesslich aus dem Haus geflüchtet sein und beim gegenüberliegenden Bestattungsinstitut Zuflucht gesucht haben soll (vgl. pag. 34 ff., 67 ff. des Protokolls der polizeilichen Einvernahme des Opfers vom 20. Februar 2023). Der Beschwerdeführer konnte in der Folge durch die Kantonspolizei Bern in unmittelbarer Nähe angehalten werden.