4 In den Wochen und Monaten vor dem Vorfall vom 9. April 2023 war die Kantonspolizei Bern bereits mehrfach mit Konflikten zwischen dem Beschwerdeführer und dem Opfer befasst. Namentlich hatte Letzteres in der Nacht vom 15. Januar 2023 auf den 16. Januar 2023 die Kantonspolizei Bern kontaktiert, nachdem es aufgrund eines Streits mit dem Beschwerdeführer aus der gemeinsamen Wohnung geflüchtet sei (vgl. den Anzeigerapport vom 27. Februar 2023). Das Opfer gab an der polizeilichen Befragung vom 16. Januar 2023 an, schon seit Jahren Opfer von psychischer und physischer häuslicher Gewalt zu sein.