3 koll war er sehr aufgebracht und nervös (vgl. pag. 107 ff. des Protokolls). Auf die anschliessende Frage, ob er sich einmal überlegt habe, was Äussern von Todesdrohungen mit seiner Ehefrau mache bzw. was das für sie und die vier gemeinsamen Kinder für Konsequenzen habe, hielt er fest, er sei sicher, die Schweiz könne für die Kinder schauen. Die Schweiz schaue schon (vgl. pag. 116 ff. des Protokolls). Abermals merkte er an, dass das Opfer ihm gesagt habe, dass sie das ganze Leben zusammenbleiben würden. Wenn eine Person weggehe, dürfe die andere diese Person töten (vgl. pag.