Wenn das Gericht entscheide, dass er für seine Ehefrau Geld bezahlen müsse, dann akzeptiere er das nicht. Wenn sie ihn verhaften und ins Gefängnis bringen wollten, dann könne dies gemacht werden. Er sei bereit (vgl. pag. 41 ff., 54 f., 66 ff. des Protokolls). Auf Vorhalt, wonach er gemäss mündlicher Schilderung der Polizei in sehr ruhiger und sachlicher Art mehrfach geäussert habe, das Opfer und danach sich selbst zu töten, so dass die Polizei und auch die Staatsanwaltschaft diese Drohung sehr ernst nähmen, hielt er fest: «Wenn diese Zeit kommt, dann sehen Sie es » (vgl. pag. 71 ff. des Protokolls).