des Protokolls). Auch anlässlich der Hafteröffnung vom 10. April 2023 – mithin nachdem er eine Nacht über das Gesagte geschlafen hatte – wiederholte er gegenüber der Staatsanwaltschaft seine Drohung, dass er, sollte er im Rahmen der Scheidung zu einer Zahlung an das Opfer verpflichtet werden, er erst dieses und dann sich selbst umbringen werde. Er bestätigte seine gegenüber der Polizei gemachten Angaben und wollte nichts ergänzen oder korrigieren. Er gab an, das sei alles die Schuld des Opfers. Wenn es eine «normale Scheidung» machen würde, würde das alles nicht passieren. Wenn das Gericht entscheide, dass er für seine Ehefrau Geld bezahlen müsse, dann akzeptiere er das nicht.