26 ff. des Protokolls). Zudem bestätigte er auf Vorhalt seiner vorgängig gegenüber dem Polizisten getätigten Aussage, wonach er, wenn er fünf Jahre im Gefängnis sei und wieder raus komme, er es dann tun werde, dass er das Opfer und sich töten werde, wenn dieses für sich von ihm Geld verlange. Ansonsten habe er kein Problem mit dem Opfer (vgl. pag. 38 ff. des Protokolls). Ferner fügte er der Einvernahme hinzu, als sie geheiratet hätten, habe seine Ehefrau gesagt, wenn jemand den anderen verlasse, habe dieser das Recht, diesen zu töten (vgl. pag. 50 ff. des Protokolls).