In der Folge wurde der Beschwerdeführer von der Kantonspolizei Bern telefonisch kontaktiert und zur Befragung auf den Polizeiposten bestellt. Auf dem Polizeiposten wiederholte der Beschwerdeführer sowohl gegenüber mehreren Mitarbeitenden der Kantonspolizei Bern als auch zu Protokoll seine Todesdrohungen. Er anerkannte an der polizeilichen Einvernahme vom 9. April 2023, zuvor gegenüber dem Polizisten gesagt zu haben, dass wenn jemand bereit sei zu töten und zu sterben, dann könne man diese Person nicht davon abhalten. Die Polizei könne das Opfer nicht ewig beschützen (vgl. pag. 26 ff. des Protokolls).