1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Drohung, einfacher Körperverletzung, Tätlichkeiten, Nötigung und Beschimpfung. Am 12. April 2023 ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) Untersuchungshaft für eine Dauer von drei Monaten an, d.h. bis am 8. Juli 2023. Der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, reichte dagegen am 20. April 2023 Beschwerde ein. Er beantragte Folgendes: