9 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Die amtliche Entschädigung für die Aufwendungen von Fürsprecher B.________ im Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgelegt. 4. Soweit weitergehend wird keine Entschädigung ausgerichtet.