8 Schliesslich wurde vom amtlichen Verteidiger entgegen der Schilderungen des Beschwerdeführers glaubhaft dargetan, dass er mit der fallverantwortlichen Bewährungshilfe zusammengearbeitet und gegenüber den Angehörigen angemessene Hilfestellungen geleistet hat bzw. für diese erreichbar war (vgl. dazu auch die E- Mail von D.________ vom 27. Dezember 2022 betreffen Antrag um Besuchsbewilligung sowie die Telefonnotiz der Staatsanwaltschaft vom 27. Dezember 2022, wonach Fürsprecher B.