und 269 ff. des Protokolls der Schlusseinvernahme vom 4. April 2023), weshalb ein weiteres Haftentlassungsgesuch auch aufgrund dessen zum damaligen Zeitpunkt als nicht erfolgsversprechend erschien (vgl. E. 4.3 hiervor; vgl. denn auch den Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Emmental-Oberaargau vom 14. April 2023).