6 wie weiterer Personen teilgenommen und zahlreiche Ergänzungsfragen gestellt hat. Anlässlich des Haftanordnungsverfahrens wie auch der Haftverlängerungsbzw. Haftentlassungsverfahren nahm er namens des Beschwerdeführers jeweils ausführlich mündlich oder schriftlich Stellung und beantragte die Abweisung der staatsanwaltschaftlichen Anträge bzw. die Gutheissung der Haftentlassungsgesuche, eventualiter die Anordnung geeigneter Ersatzmassnahmen.