_ wies die Staatsanwaltschaft das Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung mit Verfügung vom 6. April 2023 ab. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 18. April 2023 persönlich Beschwerde. Er stellte sinngemäss den Antrag, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und es sei ihm der Wechsel der amtlichen Verteidigung zu bewilligen unter Einsetzung von Rechtsanwalt C.________ als neuen amtlichen Verteidiger. Die Generalstaatsanwaltschaft schloss mit Stellungnahme vom 27. April 2023 unter Verweis auf die Ausführungen in der angefochtenen Verfügung auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Fürsprecher B.__