Mit Verfügung vom 3. Januar 2023 wies die Staatsanwaltschaft das undatierte Gesuch des Beschwerdeführers (Posteingang: 21. Dezember 2022) um Wechsel der amtlichen Verteidigung ab. Dagegen wurde kein Rechtsmittel ergriffen. Am 23. März 2023 ersuchte Rechtsanwalt C.________ namens des Beschwerdeführers erneut um sofortige Entlassung von Fürsprecher B.________ als amtlichen Verteidiger und um Einsetzung von ihm als amtlichen Verteidiger. Nach Einholung einer Stellungnahme von Fürsprecher B.________ wies die Staatsanwaltschaft das Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung mit Verfügung vom 6. April 2023 ab.