In seiner Begründung kritisiert er die Verfahrensführung der Staatsanwaltschaft sowie der gesamten Berner Justiz auf die bereits bekannte pauschale Art und Weise. Dabei wirft er den «betreffenden Justizbehörden» im Wesentlichen vor, absichtliche Verfahrensfehler zu vertuschen, um Staatshaftungen und Behördendelikte in Zusammenhang mit seiner zu Unrecht erfolgten Einweisung zu vermeiden bzw. zu verleugnen. Die «betreffenden Justizbehörden» würden zusammengefasst ihre Amtsgewalt dazu missbrauchen, um die wahren Geschehnisse zu leugnen.