Es sei eine kriminelle Behördengruppierung, welche sich durch das Schweizerische Justizamt rechtswidrig und verfassungswidrig selber bevorteile, bereichere und absichern lasse. Mit der Strafanzeige vom 21. Januar 2022 reichte der Beschwerdeführer zudem eine an das Schweizerische Bundesgerichts, die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland sowie das Obergericht des Kantons Bern adressierte Eingabe vom 10. Februar 2021 ein, mittels welcher er einen Strafantrag gegen den Beschuldigten 6 stellte.