2021. Ergänzend hält er fest, das rechtswidrige Verhalten der Staatsanwaltschaftsvertreter (Beschuldigte 3 und Beschuldigter 4) zeige sich offensichtlich dadurch, dass nur versucht werde, die Behördendelikte des verzeigten Oberrichter I.________ und des verzeigten Oberrichter J.________ zu verleugnen und zu vertuschen, ohne relevante Stellung zum Anzeigetext zu nehmen. Seine 70-seitige Strafanzeige erscheine keineswegs als weitschweifig. Die Nichtanhandnahmeverfügung sei nicht nur unbegründet, sondern verstosse auch gegen die Korrespondenzenwürdigungspflicht.