Zusammengefasst rügt er im Zusammenhang mit der Nichtanhandnahmeverfügung O 20 12754 vom 1. Dezember 2021, dass seine Vorbringen infolge behördlicher und parteilicher Befangenheit abgelehnt und dass die von ihm verzeigten Behördendelikte durch die Aussage verleugnet würden, dass er nur seinen Unmut gegen die Behörde äussere. Der Sachverhalt werde durch Vorspiegelung von Fahrlässigkeitsfehlern bzw. absichtlichem Dummstellen verleugnet und vertuscht. Sämtliche Fälle seien unter Beilegung essentieller Beweismaterialien dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vermeldet und auch die Bundesräte seien informiert worden.