Der Beschwerdeführer reichte am 21. Januar 2022 gegen die Beschuldigten 1-7 Strafanzeige ein wegen Rechtsverweigerung, Amtsmissbrauchs, Beihilfe zu Amtsmissbrauch, Begünstigung, Ignorieren von Akten und Manipulieren der Tatsachen, Verleumdung, seelischer Kränkung / vorsätzlicher einfacher Körperverletzung sowie Ehr- und Würdeverletzung. Er wirft den Beschuldigten 1-4 verschiedene Widerhandlungen im Zusammenhang mit der Nichtanhandnahmeverfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 1. Dezember 2021 (O 20 12754, verfügt durch die Beschuldigte 1 und geneh-