Kurzbegründung: Vorliegend sind die materiellen Voraussetzungen zur Anordnung von Sicherheitshaft nach wie vor erfüllt. Gemäss forensisch-psychiatrischem Ergänzungsgutachten vom 15. August 2022 ist die Legalprognose bei A.________ als deutlich belastet anzusehen, was vom Gutachter anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigt wurde. A.________ bestreitet zwar das Vorliegen einer Rückfallgefahr, räumt aber gleichzeitig ein, nach wie vor behandlungsbedürftig zu sein. Gestützt auf die gutachterlichen Erwägungen und die Aktenlage besteht nach wie vor die genügend erhöhte Gefahr weiterer strafbarer Hand-