53 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die ausgestandene Sicherheitshaft von 208 Tagen (24. März 2023 bis 17. Oktober 2023) wird vollumfänglich an die stationäre therapeutische Massnahme angerechnet. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus Gebühren von CHF 3'000.00 und Auslagen von CHF 1'600.00, insgesamt bestimmt auf CHF 4'600.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt.