Der geltend gemachte Aufwand ist nicht zu beanstanden. Dagegen erfolgt eine Kürzung betreffend die geltend gemachten Auslagen (Kopien) vom 6. September 2023 in der Höhe von insgesamt CHF 936.40 (Anzahl Kopien 2341 x CHF 0.40). Gemäss mündlicher Auskunft seitens der Verteidigung seien irrtümlich die gesamten BVD- Akten kopiert worden. Es verstehe sich von selbst, dass damit nicht alle Kopien entschädigt werden könnten.