dass dem Beschwerdeführer die von Dr. med. D.________ aufgeführten weiteren Öffnungsschritte (z.B. WAEX etc.) unter entsprechenden Auflagen ohne weitere Verzögerungen (wie beispielsweise durch Zwischenschaltung einer neuerlichen Beurteilung durch die KoFako) zu gewähren sind. Dem Beschwerdeführer müssen aufgrund des zeitlichen Rahmens rasch weitere Vollzugslockerungen eingeräumt werden, um sich bewähren zu können und zu müssen.