Darüber hinaus kam es am 24. Juli 2023 (Alkohol) und am 4. September 2023 (THC) zu weiteren Konsumrückfällen, die aufgearbeitet werden müssen. Im Hinblick auf den Konsumrückfall anlässlich des Firmenanlasses zeigte der Beschwerdeführer – wie bereits ausgeführt – zudem auch in Bezug auf seine Persönlichkeitsanteile ein manipulatives Verhalten dahingehend, als er bewusst zwei Stunden vor der Testung mit dem Konsum in der Hoffnung aufgehört hatte, dass dieser nicht mehr angezeigt werde. Diese Vorfälle zeigen, dass der Beschwerdeführer trotz Lockerungen (unterdessen Vollzugsstufe C) auf eine Begleitung im Rahmen eines stationären Settings angewiesen ist.