_ betont weiter, dass ausserhalb von einer Massnahme gemäss Art. 59 StGB deutlich mehr Unsicherheiten bestünden. Er sei seinen Weg gegangen im MZ E.________ und habe Fortschritte gemacht. Es wäre schade, wenn dies nun nicht bis zum Abschluss der Ausbildung fortgeführt würde (pag. PEN II/180). Bereits im Ergänzungsgutachten wies Dr. med.