61 / 59 StGB als aussichtsreich. Jedenfalls könne mit der aktuellen Massnahme der Rückfallgefahr nur noch ansatzweise begegnet werden. Dr. med. D.________ beurteilt eine engmaschige Betreuung des Beschwerdeführers bis zum Abschluss seiner Ausbildung als überaus wichtig (pag. PEN II/178). Dabei ist von einem Zeithorizont von drei Jahren auszugehen. Dr. med. D.________ befürwortet auch weitere Lockerungsschritte. Der Beschwerdeführer sei auf gutem Weg und müsse sich umso mehr unter Beweis stellen, je mehr Freiheiten ihm eingeräumt würden (pag. PEN II/179). Dr. med. D.________ betont weiter, dass ausserhalb von einer Massnahme gemäss Art.