davon aus, dass dies nicht so schnell von statten gehen werde und es – wie ausgeführt – zu weiteren Rückfällen kommen werde. Wichtig in diesem Rahmen sei es zu vermeiden, dass der Beschwerdeführer wieder in eine Situation käme, die mit der Tatzeit vergleichbar wäre. Damit einhergehend wäre denn auch die Rückfallgefahr für ein vergleichbares Delikt deutlich erhöht (pag. BK/555). Insofern braucht es aus Sicht von Dr. med. D.________ ein beschützendes Setting und in diesem Rahmen lasse sich die Legalprognose – auch mit weiteren Öffnungsschritten (z.B. WAEX) deutlich verbessern (pag. BK/553).