PEN II/181). Dr. med. D.________ erklärte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zur Beeinflussbarkeit des Beschwerdeführers, dass dieser in den nächsten Jahren noch viel lernen könne; dies auch in Verbindung mit der Ausbildung und dem sozialen Empfangsraum, den er habe. Es sei eine Chance für den Beschwerdeführer. Bis zum Alter von rund 26 Jahren seien junge Erwachsene gut