In Bezug auf den Zusammenhang zwischen seiner Persönlichkeit und seinen Verhaltensweisen sei es dem Beschwerdeführer meist nicht gelungen, einen Zusammenhang zu beispielsweise mangelnder Frustrationstoleranz herzustellen oder seine affektive Instabilität mit seiner emotional-instabilen Persönlichkeitsstruktur zu verknüpfen, sodass sich ein auf die Persönlichkeit bezogenes und vom Beschwerdeführer akzeptiertes Erklärungsmodell erarbeiten liesse. Im Zuge der Erarbeitung des Deliktkreises habe sich der Beschwerdeführer eher ablehnend gezeigt, da er nicht einsehe, was ihm diese Arbeit bringe, und er die Umstände rund um das Delikt im Grunde gerne vergesse (pag. BK/437).